Grundsätzlich ausgeschlossen von einem Investment sind Unternehmen, die …

  • … fundamentale Arbeits- und Menschenrechte grob missachten (schließt auch Schlüssellieferanten mit ein).
  • … erheblich zur Zerstörung der Umwelt beitragen bzw. Umweltnormen systematisch verletzen (schließt auch Schlüssellieferanten mit ein).
  • … in schwerwiegende Korruptionsfälle involviert sind.
  • … ihren Sitz oder Tochtergesellschaften an Standorten haben, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke stehen.
  • … geächtete oder anderweitig besonders kontroverse Waffen bzw. deren Kernkomponenten produzieren.
  • … Atomkraftwerke betreiben, Kernkomponenten für AKWs produzieren oder Uran abbauen.
  • … Kohle abbauen, Ölsande abbauen oder aufbereiten, Kohlekraftwerke betreiben oder Fracking-Technologien herstellen bzw. einsetzen.
  • … in den Bereichen Glücksspiel, Pornografie oder Tabak tätig sind.
  • … die Produktion von konventionellen Waffen bzw. Rüstungsgütern (einschließlich Kernkomponenten) als Kerngeschäft (> 20% des Gesamtumsatzes) haben.